Helfergrundausbildung

Gemäß der “Gemeinsamen allgemeinen Regeln“ für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK hat der Helfer das Recht und die Pflicht, sich entsprechend der ausgeübten oder vorgesehenen Tätigkeit aus-, fort- und weiterzubilden.

Die zuständigen Leitungs- und Führungskräfte achten dabei auf eine möglichst breite fachliche Grundausbildung, um den Helfer multifunktional einsetzen zu können und auf eine vorausschauende Führungskräftequalifizierung im Sinne der Personalentwicklung.

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Helfergrundausbildung ist es, für unterschiedlichste Einsatzformen über qualifiziert ausgebildete Helfer zu verfügen, die unter Anleitung von ausgebildeten Fachdiensthelfern multifunktional eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer die Fähigkeit und Bereitschaft zu einer kompetenten und engagierten Mitwirkung im DRK entwickeln.

Träger

Träger der Helfergrundausbildung ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.V., der unter Mitwirkung seiner DRK-Kreisverbände die Durchführung der Ausbildung auf Kreisverbandsebene mit 10 Ausbildungsteams sicherstellt.

Lehrplan

Die Helfergrundausbildung besteht aus:

- Rotkreuz-Einführungsseminar
- Allgemeinen Teil
- Betreuungsdienst (Grundausbildung)
- Technik und Sicherheit (Grundausbildung)
- Sanitätsausbildung A.